Da die Inzidenz im Landkreis Bautzen derzeit unter dem Schwellenwert von 10 liegt, entfallen nach § 3 SächsCoronaSchVO die unten aufgeführten Beschränkungen des Einzeltrainings, die Testpflicht für Übungsleiter sowie die Alters- und Teilnehmeranzahlbeschränkungen beim Kinder- und Jugendtraining.
Liebe Mitglieder,
am vergangenen Freitag, den 23. April 2021, trat die bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft.
Damit ergeben sich auch für den Trainingsbetrieb auf unserer Anlage Änderungen.
Das verabschiedete Gesetz schreibt folgendes vor:
Für das allgemeine Training auf unserer Tennisanlage bedeutet das:
Für die festen Trainingsgruppen gelten folgende Regelungen:
Für das Kinder- und Jugendtraining gelten folgende Regelungen:
Wir hoffen, dass wir mit diesen Regelungen auch unter den derzeit schwierigen Bedingungen allen Mitgliedern die Möglichkeit zum Tennisspielen bieten können.
Bleibt gesund und sportlich!
Der Vorstand