Trainingsablauf nach bundeseinheitlicher Notbremse


Da die Inzidenz im Landkreis Bautzen derzeit unter dem Schwellenwert von 10 liegt, entfallen nach § 3 SächsCoronaSchVO die unten aufgeführten Beschränkungen des Einzeltrainings, die Testpflicht für Übungsleiter sowie die Alters- und Teilnehmeranzahlbeschränkungen beim Kinder- und Jugendtraining. 


Liebe Mitglieder,

 

am vergangenen Freitag, den 23. April 2021, trat die bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft.

Damit ergeben sich auch für den Trainingsbetrieb auf unserer Anlage Änderungen.

 

Das verabschiedete Gesetz schreibt folgendes vor:


die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf und Trainingsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, wenn
a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind, und
c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden;
für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen;
[...]
Diese Vorschrift gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag, längstens jedoch bis zum Ablauf des 30. Juni 2021."

Für das allgemeine Training auf unserer Tennisanlage bedeutet das:

  • weiterhin ist nur Einzeltraining gestattet
  • verpflichtende Online-Platzreservierung über tcr.12tennis.at mit Angabe des Spielpartners im Kommentarfeld
  • Zuschauer sind nicht gestattet
  • die aushängenden Hygieneregeln sowie das Hygienekonzept vom 16.04.2021 sind einzuhalten

Für die festen Trainingsgruppen gelten folgende Regelungen:

  • die Termine für das Mannschaftstraining am Montag, das Damentraining am Dienstag und das Erwachsenentraining am Mittwoch und Samstag bleiben bestehen
  • die Teilnahme regeln die Spieler über die WhatsApp-Gruppen
    (wer kein WhatsApp hat, kann sich auch telefonisch oder per Mail an den Vorstand wenden)

Für das Kinder- und Jugendtraining gelten folgende Regelungen:

  • bis auf weiteres findet nur das Samstagstraining von 09:30 bis 11 Uhr statt
  • am Training dürfen nur Kinder teilnehmen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • ein separate Anmeldung zum Kinder- und Jugendtraining ist momentan nicht notwendig
  • das Training erfolgt in Gruppen von maximal fünf Kindern und einem Übungsleiter
  • insgesamt werden drei Übungsgruppen gebildet, die jeweils auf einem Tennisplatz trainieren
  • allen Übungsleitern werden vom Verein Corona-Tests zur Verfügung gestellt

Wir hoffen, dass wir mit diesen Regelungen auch unter den derzeit schwierigen Bedingungen allen Mitgliedern die Möglichkeit zum Tennisspielen bieten können.

 

Bleibt gesund und sportlich!

 

Der Vorstand